Allgemeine Geschäftsbedingungen der  Fotoschutterbox.ch

13.10.2021


  1.  Geltungsbereich
  2. 1.Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Dienstleistungen und       Mietsachen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Fotoshutterbox und ihren Kundinnen und Kunden, Mieterinnen und Mietern (nachfolgend Kunde genannt).
    1. Zur Geltung von Abweichungen von diesen AGB bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Fotoschutterbox
  3. Offerten / Angebote
    1. Die Offerten / Angebote sind unverbindlich . Sie sind 30 Tage gültig.
  4. Vertragsabschluss
    1. Ein Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn a) die Auftragsbestätigung, b) die Offerte oder c) der Mietvertrag von Fotoshutterbox durch den Kunden schriftlich (auch Bestätigung per Mail) bestätigt wird, bzw. wenn eine Bestellung des Kunden durch Fotoshutterbox schriftlich bestätigt wird.
    2. Erfolgt die Bestellung in Form einer Auftragsbestätigung / Offerte, gilt der Unterzeichner bzw. die vom Unterzeichneten vertretene juristische Person auch als Vertragspartner und ist für allfällige Ansprüche gegenüber Fotoshutterbox vollumfänglich haftbar. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lieferadresse nicht mit derjenigen des Mieters identisch ist.
    3. Der Kunde muss volljährig und unterschriftsberechtigt sein.
  5. Preise
    1. Die Preise verstehen sich ink.MwsT in Schweizer Franken.
    2. Fotoshutterbox behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gelten die am Bestelldatum auf der Website veröffentlichten Preise.
  6. Zahlung / Verzugszins und Kaution
    1. Als Zahlungsfrist gelten die auf der Auftragsbestätigung/Offerte von Fotoshutterbox vereinbarten Zahlungskonditionen. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Fotoshutterbox bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
      Fotoshutterbox ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen zu verrechnen. Muss der Kunde gemahnt werden, werden die durch die Mahnung entstehenden Kosten dem Kunden ab der zweiten Mahnung verrechnet. Bei Neukunden oder Kunden die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur schleppend nachkommen, behält sich Fotoshutterbox vor, auch andere Zahlungsmodalitäten anzuwenden.
    2. Fotoshutterbox ist berechtigt eine Vorauszahlung von bis zu 100% der vereinbarten Gesamtsumme zu verlangen. Zusätzlich kann eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der Mietsachen erhoben werden.
  7. Annullierung / Rücktritt des Kunden
    1. Wird ein Vertrag aus irgendwelchen Gründen annulliert,  schuldet der Kunde Fotoshutterbox die
    2. Annulierungskosten                                                                                                                                                                                                                                               Annullierung bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 10% des Gesamtbetrages
      Annullierung bis 20 Tage vor Vertragsbeginn: 20% des Gesamtbetrages
      Annullierung bis 10 Tage vor Vertragsbeginn: 50% des Gesamtbetrages
      Annullierung bis 3 Tage vor Vertragsbeginn: 75% des Gesamtbetrages
      Spätere Annullierung: 100% des Gesamtbetrages
    3. Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten, wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall voll verrechnet. 
  8. Mietdauer
    1. Die Mietdauer wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in Tagen bemessen und richtet sich nach der vereinbarten Überlassungsdauer. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
    2. Die schriftlich vereinbarte Mietdauer ist einzuhalten. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache, läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist verpflichtet die Mehrkosten gemäss “Mietpreisliste Fotoshutterbox“ sowie die entstandenen Schäden zu bezahlen.
  9. Eigentum / Zustand der Mietsachen / Art der Nutzung und Einsatzort
    1. Die Mietsachen sind Eigentum von Fotoshutterbox. Die Firmenlogos und Schriftzüge an den Geräten dürfen durch den Kunden oder Dritte weder entfernt, abgedeckt noch überklebt werden. Als Verbrauchsmaterial gilt nur, was ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
    2. Alle Geräte werden vor der übergäbe  / bzw. Abholung gründlich geprüft und sind in funktionstüchtigem Zustand, was der Kunde mit seiner Unterschrift anerkennt. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jegliche Forderungen verzichtet. Falls eine Leistung von Fotoshutterbox in irgendeiner Form nicht den Erwartungen des Kunden entspricht, so ist er verpflichtet dies sofort zu melden; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Nachträgliche Beschwerden können nicht akzeptiert werden.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache mit Sorgfalt zu behandeln. Für jede mehr als normale Abnutzung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Nach Gebrauch ist die Mietsache vollständig, ganz, sauber und in geordneter Form zu retournieren.
    4. Der Einsatzort der Mietsache ist Fotoshutterbox anzuzeigen. Für Freiluftveranstaltungen („Open Air“ –Veranstaltungen) müssen die Mietsachen durch den Kunden geeignet überdacht werden. Der Kunde hat Bedienungsanleitung und Sicherheitsvorschriften strikte einzuhalten. Für entstehende Schäden an Personen oder Sachen, die durch Mietsachen entstanden sind, übernimmt Fotoshutterbox keine Haftung.
  10. Medieninhalte
    1. Das von Fotoshutterbox im Auftrag vom Kunden, am Event auszustrahlende Medienmaterial (Bilder, Slides, Logos, PDF) muss spätestens 5 Arbeitstage vor dem Event, von Fotoshutterbox auf die visuelle/technische Qualität geprüft werden können.
    2. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Medien und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber.
    3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Fotoshutterbox die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
    4. Fotoshutterbox behält sich das Recht vor, die Projektion und / oder Ausstrahlung von Medienmaterial, das nicht den technischen Qualitätsansprüchen von Fotoshutterbox entspricht, zu verweigern.
    5. Ist eine aufwändige Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.
  11. Weitervermietung
    1. Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne Zustimmung von Fotoshutterbox nicht erlaubt.
  12. Schäden durch Störung oder Ausfall / Diebstahl
    1. Für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder Ausfall der Mietsache entstehen, übernimmt Fotoshutterbox keine Haftung. Bei Pannen höherer Gewalt ist Fotoshutterbox bemüht, die im Vertrag oder Angebot aufgeführten Mietsachen durch funktionsgleiche zu ersetzen und den Kunden baldmöglichst zu benachrichtigen.
    2. Die Fotobox wird vor dem Ausliefern 100% auf Funktion. Sollte das Gerät eine Störung vor oder während dem Event haben, muss dies sofort innert 24h gemeldet werden. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Mietkosten. Da davon ausgegangen werden muss, dass der Schaden während einer Falschhandhabung durch den Kunden eingetreten ist.
    3. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen ist der Kunde verpflichtet, immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
  13. Versicherung / Wiederbeschaffung
    1. Das Versichern der Mietsache gegen alle Risiken, ab Zeitpunkt der Uebernahme bis Uebergabe, ist Sache des Kunden. Fotoshutterbox übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden. Der Kunde haftet selbst auch wenn ihn kein Verschulden trifft.
  14. Beschädigte Mietsachen
    1. Defekte, Mängel oder Verluste sind umgehend an Fotoshutterbox zu melden. Beschädigte oder verschmutzte Mietsachen werden zum Wiederbeschaffungspreis, resp. Wiederherstellungspreis dem Kunden in Rechnung gestellt.
    2. Es ist dem Kunden untersagt an den Mietsachen Änderungen sowie Reparaturen jeglicher Art vorzunehmen.
    3. Allfällige während der Mietzeit notwendige Unterhalts- und Reperaturarbeiten an der Mietsache darf der Kunde nur von Fotoshutterbox oder einer von dieser bezeichneten Drittperson durchführen lassen.
  15. Rückgabe der Mietsachen / Vorzeitige Rückgabe
    1. Retournierte Mietsachen werden von uns getestet. Fotoshutterbox behält sich vor, während drei Tagen nach Retournierung der Mietsachen, bei Defekt dieser, auf den Mieter Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
    2. Bei vorzeitiger Retournierung der Mietsachen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühren.
  16. Besondere Anforderungen
    1. Das Mietmaterial ist nicht neuwertig, kleinere Schäden oder Verschmutzungen sind daher unvermeidbar. Besondere Anforderungen an den Zustand oder die Sauberkeit müssen ausdrücklich vor Mietbeginn vereinbart werden.
  17. Materialverkauf
    1. Verkauft Fotoshutterbox dem Kunden Neu- oder Occasionsmaterial, bleibt dieses bis zu dessen vollständigen Bezahlung im Besitz von Fotoshutterbox.
  18. Geheimhaltung
    1. Mit dem Öffnen und Sichten der von Fotoshutterbox präsentierten und abgegebenen Unterlagen stimmen die beteiligten Personen zu, sämtliche daraus hervorgehenden Informationen, Text- und Gestaltungsideen, Kennzeichen, Konzepte und Kreationen geheim zu halten und nicht zu verwenden, es sei denn, es komme zu einer vertraglichen vereinbarten Zusammenarbeit, welche die Verwertung zulässt. Diese Vereinbarung schliesst Ideen und Informationen ein, welche nicht von Gesetzes wegen geschützt sind.
    2. Mit einem allfälligen Präsentationshonorar werden keine Nutzungsrechte abgegolten und eingeräumt.
  19. Urheber- / Nutzungsrecht und Datenschutz, Datensicherung
    1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie Archivierung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
    2. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Fotoshutterbox verpflichtet sich für den Fall des Widerrufes zur Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, der Vertrag ist noch nicht vollständig abgewickelt.
    3. Bei der Auftragserteilung wird vorausgesetzt, dass der Kunde seine Datensätze auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn hinaus sichert. Ein Anspruch auf Sicherung der vom Kunden übermittelten Daten durch Fotoshutterbox besteht nicht.
    4. Der Kunde ist für die Inhalte der übertragenen Bilddateien allein verantwortlich. Bei allen übertragenen Arbeiten, Dateien und Bildern sowie der Archivierung von Bilddaten werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Kunden vorausgesetzt.
    5. Im Falle der Verletzung derartiger Rechte ist der Kunde verpflichtet, Fotoshutterbox von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Dies erfolgt grundsätzlich durch Schuldübernahme im Verhältnis zu dem Anspruchsteller. Stimmt dieser der Schuldübernahme nicht zu, stellt der Kunde Fotoshutterbox im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme frei. Der Kunde wird in diesem Fall Fotoshutterbox bei der Abwehr der Inanspruchnahme unterstützen. Kosten (Anwaltliche Vertretung, Gerichtsgebühren, Strafen, etc.) die hierdurch entstehen trägt der Kunde / Vertragspartner.
    6. Fotoshutterbox behält sich das Recht vor, die mit der Box erstellten Fotos nach Absprache mit dem Kunden auf der Website «www.fotoshutterbox.ch»  abzubilden. Abgebildete Personen können jederzeit verlangen, dass eine Fotografie von der Website entfernt wird. Nehmen Sie zu diesem Zweck mit uns Kontakt auf.
    7. Wir lehnen jede Haftung für die Weiterverwendung der Fotografien sowie für daraus resultierende Schäden ab.
  20. Wirksamkeit / Gerichtsstand
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
    2. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.
    3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Münchwilen TG
  21. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten.